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Kennzeichen

Ummeldung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ummeldung".

Was muss ich als Verkäufer eines gebrauchten Kfz nach dem Verkauf beachten?

Als Verkäufer müssen Sie die Zulassungsstelle, die das Kennzeichen zugeteilt hatte, unverzüglich über den Verkauf informieren, Name und Anschrift des Käufers mitteilen und die Bestätigung des Käufers übermitteln, dass dieser die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen erhalten hat.

Wie kann der Verkäufer den Käufer seines Gebrauchtwagens zur Einhaltung seiner Ummeldeverpflichtung zwingen?

Bleibt der Standort des Fahrzeuges gleich, sollte der Käufer mit dem Käufer die Formalitäten bei der Zulassungsstelle am Besten gemeinsam erledigen. Ändert sich der Standort, sind zwei Zulassungsbehörden zuständig. Deshalb sollte der Verkäufer die Außerbetriebsetzung des verkauften Fahrzeuges veranlassen. Dann muss es der Erwerber wieder zulassen, um damit fahren zu dürfen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei