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Nach der Rückkehr

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Nach der Rückkehr".

Wie sind Minderungsansprüche geltend zu machen?

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der Aufforderung zur Abhilfe und zum Reisemangel.

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Kann man sich die Mängelmeldung auch sparen?

Wenn der Mangel dem Reiseveranstalter vor Antritt der Reise bekannt war, die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder Abhilfe nicht möglich ist, ist die Mängelmeldung entbehrlich.

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Wann kann der Reiseveranstalter sich nicht auf eine fehlende Mängelmeldung berufen?

Wenn er den Reisenden nicht auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hingewiesen hat, kann er sich auch nicht auf die fehlende Information durch den Reisenden berufen. Die Informationspflicht des Reiseveranstalters zwingt ihn, den Reisenden auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hinzuweisen.

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Was versteht man unter Minderung?

Der Reisepreis soll so weit verringert werden, dass er wieder in einem angemessenen Verhältnis zur Reise steht.

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In welcher Höhe hat der Reiseveranstalter bei einer missglückten Reise den Preis zu erstatten?

Im Prozessfall entscheiden das die Gerichte individuell. Als Orientierungshilfe dient dabei die so genannte Frankfurter Tabelle.

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Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen?

Er setzt voraus, dass ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen wurde, Reisemängel bestehen und diese dem Reiseveranstalter angezeigt wurden.

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Wie kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung begründet werden?

Durch den Reisemangel ist durch Verschulden des Reiseveranstalters ein Schaden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen entstanden.

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Muss der Reisende dem Reiseveranstalter ein Verschulden nachweisen?

Der Reiseveranstalter hat nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

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Haftet der Reiseveranstalter auch für seine Leistungsträger?

Der Reiseveranstalter haftet nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für das seiner Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel usw).

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Gibt es auch Fälle, in denen der Reiseveranstalter nicht haftet?

Sofern der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass der Reisemangel nicht aus seiner "Sphäre" stammt, sondern aus der des Reisenden, eines Dritten oder höherer Gewalt, haftet er nicht.

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Können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch neben einer Kündigung des Reisevertrages oder Minderungsansprüchen geltend gemacht werden?

Dieser Schadenersatzanspruch kann auch neben einer Minderung oder Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.

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Was ist Voraussetzung, um Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen?

Es muss ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen worden sein und Reisemängel vorliegen, die durch Mängelanzeige dem Reiseveranstalter vorgelegt wurden.

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Wie können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründet werden?

Die Reise muss vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein. Außerdem muss der Reisende vortragen, dass die aufgewendete Urlaubszeit überwiegend ohne Wert war.

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In welchen Fällen können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden?

An die Erheblichkeit des Reisemangels werden hier verschärfte Ansprüche gestellt. Viele Gerichte fordern, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 50% rechtfertigen würde.

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Welche Beträge werden erfahrungsgemäß als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt?

Die Gerichte kalkulieren etwa 50 % pro Tag und ziehen davon den sogenannten Resterholungswert ab, der bei einem Verzicht auf eine Urlaubsreise zu Hause erreicht worden wäre. Die konkrete Höhe des Schadensersatzanspruchs wird jedoch höchst uneinheitlich beurteilt.

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Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?

Die Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lassen sich sowohl neben einer Minderung als auch der Kündigung wegen Mangels geltend machen.

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Innerhalb welcher Frist müssen Minderungsansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden?

Innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise sind Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

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Kann die Frist zur Geltendmachung der Minderungsansprüche verlängert werden?

Wird die Frist nicht eingehalten, gehen die Ansprüche verloren - es sei denn, der Anspruchsteller hat die Fristüberschreitung nicht verschuldet.

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Geht es zu Lasten des Reisenden, wenn er unrichtigen Veröffentlichungen in den Medien vertraut und deswegen die Frist versäumt?

Unrichtige Informationen über die Frist durch Medien, Verbraucherverbände oder Anwälte begründen eine schuldhafte Fristverletzung des Reisenden. Seine Ansprüche gehen verloren, sollte die Frist fruchtlos verstreichen.

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Reicht es aus, die Ansprüche beim zuständigen Reisebüro geltend zu machen?

Einige Gerichte halten das Reisebüro ausdrücklich nicht für die richtige Stelle. Zutreffender Adressat für die Ansprüche ist der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung.

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Was muss das Anspruchsschreiben enthalten?

Es muss konkret ausgeführt werden, welcher Reisemangel zu welchem Anspruch führt. Eine genaue Bezifferung ist zu dem Zeitpunkt aber noch nicht erforderlich.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei