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Sonnenliege mit Handtuch

Kündigung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kündigung".

Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?

Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt.

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Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?

Dies berechtigt den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung, weil diese Ursachen aus seiner Sphäre stammen.

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Hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung wegen höherer Gewalt gegenüber dem Reisenden noch Pflichten?

Der Reiseveranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).

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Muss der Reisepreis nach einer Kündigung wegen höherer Gewalt trotzdem gezahlt werden?

Durch die Kündigung verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.

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Wann kann die Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemängeln erfolgen?

Für eine Kündigung werden an die Erheblichkeit des Reisemangels verschärfte Ansprüche gestellt. Erforderlich ist, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 20% rechtfertigen würde. Manche Gerichte verlangen sogar einen Minderungsanspruch von 50%.

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Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters nach einer Kündigung durch den Reisenden?

Der Reiseveranstalter muss für den Rücktransport des Reisenden sorgen (soweit dieser vertraglich vereinbart war).

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Ist der Reisepreis trotz der Kündigung des Reisevertrages zu zahlen?

Durch die Kündigung verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Können die Kündigung des Reisevertrages und der Anspruch auf Minderung nebeneinander geltend gemacht werden?

Kündigung und Minderung lassen sich nicht gleichzeitig geltend machen. Der Reisende muss sich für einen der beiden Gewährleistungsansprüche entscheiden.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch neben einer Kündigung des Reisevertrages oder neben Minderungsansprüchen geltend gemacht werden?

Dieser Schadenersatzanspruch kann auch neben einer Minderung oder Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?

Die Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lassen sich sowohl neben einer Minderung, als auch der Kündigung wegen Mangels geltend machen.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei