Wenn Ihre Geduld am Ende ist
Sie haben ein Urteil auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme erstritten. Oder Sie haben einen Vollstreckungsbescheid nach einem Mahnverfahren in der Hand. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um zu einem Titel gegen Ihren Schuldner zu gelangen.
Zahlt Ihr Schuldner trotzdem nicht, sollten Sie handeln. Doch Vorsicht! Sie dürfen keine Selbstjustiz üben. Und auch Inkassofirmen dürfen keinen Zwang anwenden.
Nur staatliche Vollstreckungsorgane dürfen das Geld zwangsweise eintreiben. Sie müssen dafür einem Gerichtsvollzieher beauftragen oder einen Antrag an das Vollstreckungsgericht stellen. Und weil Sie Ihren Anspruch belegen müssen, müssen Sie einen vollstreckbaren Schuldtitel übermitteln.
Staatliche Vollstreckungsorgane: Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht
Wer eine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen möchte, kommt an den staatlichen Vollstreckungsorganen nicht vorbei. Das sind vor allem der Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht.
Der Gerichtsvollzieher ist zum Beispiel zuständig für die
Beispiel:
Der Gerichtsvollzieher taucht auf Ihren Antrag hin beim Schuldner zu Hause auf. Er schaut sich in seiner Wohnung nach Verwertbarem (Geld, Antiquitäten, Schmuck, teure Elektronikartikel) um. Er verlangt die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) von Ihrem Schuldner, um sich einen Überblick über dessen finanzielle Situation zu verschaffen.
Tipp
Zuständig ist der Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht des Ortes, in dem Ihr Schuldner seinen
Wohnsitz hat.
Das Vollstreckungsgericht ist zuständig für die
Beispiel:
Das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung eines Kontos veranlassen oder einen Arbeitgeber Ihres Schuldners anweisen, den pfändbaren Teil des Lohns an Sie auszuzahlen. Es kann unter Umständen auch ein Grundstück Ihres Schuldners versteigern.
Tipp
Zuständig als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht des Ortes, in dem Ihr Schuldner seinen Wohnsitz hat. Bei Zwangsversteigerungen ist das Vollstreckungsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.
Manchmal ist einem Amtsgericht auch die Zuständigkeit für mehrere Amtsgerichtsbezirke zugewiesen. Fragen Sie sicherheitshalber nach!
Schuldtitel: Urteil, Vollstreckungsbescheid und andere Titel
Ohne Schuldtitel geht gar nichts! Damit die staatlichen Organe für Sie in die Rechte des Schuldners eingreifen, muss die Geldschuld zum Beispiel in einem Urteil amtlich festgestellt sein. Der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht benötigen zudem eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.
Alternativ zum Urteil können Sie auch einen anderen vollstreckbaren Titel beifügen. Ein solcher Titel kann zum Beispiel ein Prozessvergleich sein oder ein Vollstreckungsbescheid (nach einem vorangegangenen Mahnverfahren). Andere Titel sind notarielle Urkunden, zum Beispiel ein vor einem Notar abgegebenes Schuldanerkenntnis.
Kosten der Zwangsvollstreckung
Die Kosten der Zwangsvollstreckung müssen Sie als Gläubiger zunächst vorstrecken. Dies gilt auch für das Honorar eines Anwalts. Diese Kosten werden dann Ihrem Schuldner auferlegt. Bei einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung bekommen Sie diese also zurück. Können Sie später aber nicht beigetrieben werden, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.