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19.02.2019
Tags: Schönheitsreparaturen
Mietvertrag
Unwirksame Klauseln im Mietvertrag finden sich immer wieder. Auch wenn Sie diese Vereinbarung unterschrieben haben, einhalten müssen Sie sie nicht.
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Aktuelle Urteile
Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Vermieter dem Mieter auferlegen kann. Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter dennoch dazu, ist sogar die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam und Mieter müssen beispielsweise auch keine Malerarbeiten bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Schönheitsreparaturen
Üblicherweise müssen Sie bei Auszug aus der Mietwohnung renovieren, außer eine entsprechende Klausel im Mietvertrag fehlt oder Sie haben erst renoviert.
0800 3746-555 gebührenfrei