An ihm kommt Ihr Arbeitgeber nicht vorbei: Der Betriebsrat! Er muss nach den gesetzlich vorgegebenen Regeln auch an der Entscheidung über die Kündigung beteiligt werden. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam.
Betriebsrat
Nicht immer zur Freude der Arbeitgeber gibt es in vielen Unternehmen Betriebsräte. Dies ist nicht nur eine soziale Errungenschaft. Ein Betriebsrat kann auch für Ihren Arbeitsalltag und vor allem für die Frage, ob Ihnen gekündigt wird oder nicht von enormer Wichtigkeit sein.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. In einem Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat eingerichtet werden.
Aufgaben des Betriebsrates
Die genauen Aufgaben des Betriebsrates richten sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat ist ein wichtiger Vermittler bei Problemen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber.
Neben den vielfältigen Aufgaben des Betriebsrates hat er auch Aufgaben, wenn es um die Kündigung eines Arbeitnehmers geht.
Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen
Bevor der Chef eine Kündigung ausspricht, muss er vorher die Anhörung des Betriebsrates durchführen (§ 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz). Nur so kann er wirksam kündigen!
Der Betriebsrat kann eine Kündigung im Ergebnis nicht verhindern - auch nicht, wenn er der Kündigung widerspricht. Ist die Anhörung unterblieben oder fehlerhaft, führt das zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung!
Die Anhörung muss immer vor einer Kündigung erfolgen, selbst bei einer fristlosen Kündigung. Eine nachträgliche Anhörung ist unwirksam!
Wenn Ihr Vorgesetzter den Betriebsrat von der beabsichtigten Kündigung informiert, muss er die Erwägungen mitteilen, die zu seiner Entscheidung geführt haben. Die Kündigungsentscheidung wird so transparenter und besser nachprüfbar. Nur die genannten Kündigungsgründe können später auch vom Arbeitsgericht überprüft werden. Ihr Vorgesetzter kann also keine anderen Begründungen zu Hilfe nehmen, die ihm erst später einfallen.
Aber man muss ja nicht nur immer an eine Klage denken.
Es gibt auch die Fälle, in denen der Betriebsrat Kontakt mit dem Chef aufnimmt und eine andere Lösung als die Kündigung gefunden werden kann. Auch darin bestehen die Chancen, die in der verbindlichen Anhörung des Betriebsrates liegen!
Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung 1 Woche Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Bei einer fristlosen Kündigung sind es wegen der Eilbedürftigkeit nur 3 Tage. Der Betriebsrat kann dann entweder der Kündigung widersprechen oder ihr zustimmen.
Tipp
Vor Einlegung einer Kündigungsschutzklage sollten Sie sich beim Betriebsrat erkundigen, ob dieser ordnungsgemäß informiert wurde. Im Zweifelsfall können Sie sich darauf berufen, dass der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Denn dann muss Ihr Vorgesetzter das Gegenteil beweisen!
Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben und feststellen, dass der Betriebsrat Ihrer Kündigung widersprochen hat, führt das zunächst zu Ihrer Weiterbeschäftigung. Sie können also solange weiterarbeiten und Gehalt bekommen, bis das Gericht die Situation geklärt hat.
Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung sind also:
- es muss sich um eine ordentliche Kündigung handeln
- Sie haben Kündigungsschutzklage eingelegt
- und der Betriebsrat hat form- und fristgerecht und begründet der Kündigung widersprochen.
Weitere Mitarbeitergremien
Für leitende Angestellte wurde parallel zum Betriebsrat der Sprecherausschuss konzipiert (§ 31 Abs.2 Sprecherausschussgesetz). Die Funktion ist mit der des Betriebsrates vergleichbar.
Im Öffentlichen Dienst heißt der Betriebsrat Personalrat. Seine Mitwirkungsrechte sind im Bundespersonalvertretungsgesetz sowie den Landespersonalvertretungsgesetzen näher geregelt.