Das sollten Sie jetzt tun:
Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung von Fristen! Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen eingelegt werden!
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Bieten Sie Ihre Arbeitskraft weiterhin an.
Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.
Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit.
Lassen Sie sich rechtlich beraten.
Lassen Sie die Kündigung auf Formfehler prüfen und weisen Sie diese gegebenenfalls sofort zurück.
Teilen Sie Ihrem Chef Ihre Schwangerschaft oder Schwerbehinderung mit. In diesen Fällen genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Sprechen Sie mit dem Betriebsrat.
"Liefern" Sie bei der Arbeit keine neuen Kündigungsgründe.
Fordern Sie ein Zwischenzeugnis an.
Beginnen Sie schnellstmöglich mit der Suche nach einer neuen Stelle. Sie können hierzu die Freistellung zur Stellensuche von Ihrem Arbeitgeber fordern.