Dürfen private E-Mails über das bürointerne E-Mail Programm verschickt werden?
Grundsätzlich ist der geschäftliche Mail-Account nur zu Geschäftszwecken zu nutzen. Aufschluss über ein Verbot der privaten Nutzung können auch Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen geben. Ist dort die private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses und Mail-Accounts untersagt? Wenn dies der Fall ist, riskieren Sie bei Nichtbeachtung Ihren Job, zumindest aber eine Abmahnung.
Ist die private Nutzung verboten, darf der Arbeitgeber bei konkreten Verdachtsmomenten, die Mails des Mitarbeiters inhaltlich prüfen. Ihr Chef darf also sowohl versendete als auch eingegangene E-Mails lesen.
Selbstverständlich gilt anderes, wenn Ihr Chef die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Dann darf er Inhalte nicht prüfen. Angeraten ist auch bei Erlaubnis der privaten Nutzung, diese nur maßvoll auszuüben. Letztlich darf auf keinen Fall Ihre Arbeitsleistung darunter leiden. Ist Ihre Arbeitsleistung beeinträchtigt, kann Ihr Arbeitgeber Sie zumindest abmahnen.
Im Zweifelsfall sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an, um zu erfahren, ob die private Nutzung gestattet ist.